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AKW-Betreiber müssen mit Strafuntersuchung rechnen

Die Atomkraftwerk-Betreiber von Gösgen und Leibstadt weisen in ihren Bilanzen das Fondsvermögen für Stilllegung und Entsorgung seit Jahren höher aus als es tatsächlich ist. Doch Verfahren aufgrund von Strafanzeigen, die gegen diese mutmasslichen Urkunden-Fälschungen eingereicht wurden, stellten die Staatsanwaltschaften von Solothurn und Aargau ein. Jetzt entscheidet ein Sonderstaatsanwalt, ob nicht doch untersucht werden muss. Das könnte zur Folge haben, dass letztlich Steuerzahler die AKWs mit Hunderten Millionen Franken sanieren müssten.


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