Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter – trotz Impfung. Vom 18. Januar 2021 bis Ende Februar dürfen etwa Blumenläden, Coiffeure und Velohändler offen halten, Möbelhäuser, Modeläden und Sportländen müssen schliessen. Die Frage der Gerechtigkeit greift zu kurz.
Flockdown und zweiter Lockdown mit Ausnahmen

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