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Euro-Löhne sind illegal

Die Höhe des Lohns in Euro ist vom Wechselkurs abhängig

Das Verpackungsunternehmen Mopac zahlt seinen Angestellten den Lohn in Euro aus. Das ist missbräuchlich, hält jetzt ein Gutachten fest. Die Firma hat bald eine Klage am Hals.

Claudia Gnehm

Die Verantwortlichen der Verpackungsfirma Mopac AG in Wasen im Emmental BE schauen sich dieser Tage die Wechselkurse der letzten drei Monate wieder ganz genau an. Denn die zeigen, wie hoch die Oktoberlöhne ausfallen.

Die Firma machte im Frühling Schlagzeilen, als sie ihre Saläre an den Euro koppelte. Dass dessen Wechselkurs im Schnitt unter Fr. 1.20 lag, ist für ihre Mitarbeiter keine gute Nachricht: 180 der 260 Mopac-Angestellten, die zwischen 3100 und 3400 Franken verdienen, büssen weiterhin 310 bis 340 Franken pro Monat ein. So will es ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Doch es gibt auch gute Nachrichten. Denn der Widerstand gegen Euro-Löhne wächst. Die Gewerkschaft Unia reicht nächsten Monat beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau sogar Klage ein – auch ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle brachte keine Einigung. Die Unia will verhindern, dass weitere Unternehmen die Idee der Mopac kopieren und Unternehmensrisiken auf Mitarbeiter abwälzen.

Unterstützung erhält die Gewerkschaft durch den bekannten Arbeitsmarktprofessor Thomas Geiser von der Hochschule St. Gallen (HSG). In einem Gutachten, das SonntagsBlick vorliegt, kommt er zu dem glasklaren Schluss: Die Vertragsänderungen sind missbräuchlich.

Zum einen seien Verfahrensvorschriften verletzt: Da es sich um eine Massenänderungskündigung handelt, müssten Konsultationsfristen eingehalten und sensible Betriebsauskünfte offengelegt werden – beides ignorierte Mopac. Andererseits sei die Lohnvereinbarung widerrechtlich, da sie nur eine Verlustbeteiligung vorsehe und das Betriebsrisiko «in unzulässiger Weise auf die Arbeitnehmer überträgt».

Geiser kommt zum Schluss, dass Mopac die Angestellten jetzt sogar entschädigen muss – möglicherweise mit bis zu sechs Monatslöhnen.

ür Unia-Geschäftsleitungsmitglied Corrado Pardini ist die Mopac-Klage «ein Präzedenzfall». Er rechnet damit, dass der Bundesrat nach dem Gerichtsurteil die Auszahlung von Löhnen in Euro oder deren Anbindung an einen Währungskurs generell untersagt. Auch Geiser ist überzeugt, dass der Fall Mopac Signalwirkung haben wird.

Pikant: Swissmen, der Verband der Maschinen- und Elektroindustrie, dem Mopac nicht angehört, teilt die Einschätzungen des Gutachtens in weiten Teilen. Änderungen der Arbeitsbedingungen seien grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis «oder über Änderungskündigungen unter Einhaltung der Form- und Fristvorschriften» möglich, sagt Swissmem-Sprecher Ivo Zimmermann.

Mopac-Chef Rainer Füchslin kennt das HSG-Gutachten noch nicht. Er zeigt sich aber schon jetzt unbeeindruckt: «Der Nachtrag zum Arbeitsvertrag wurde von ausgewiesenen Fachanwälten geprüft und als gesetzeskonform beurteilt.»

Arbeitsvertrag mit flexiblen Lohn

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